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Ich möchte untervermieten. Brauche ich eine Erlaubnis?


DER KOMPETENTE RATGEBER DIE WICHTIGSTEN VERTRAGS-REGELN RUND UM DIE WOHNGEMEINSCHAFT

Ich möchte untervermieten. Brauche ich eine Erlaubnis?

30. August 2011 07.00 Uhr, BZ

Für einen allein ist die Wohnung zu teuer, aber wenn man sie sich zu zweit oder dritt teilen würde, ginge es. Diese Rechnung machen nicht nur Studenten auf, die eine Wohngemeinschaft (WG) gründen. Auch Mieter, die allein in einer großen Wohnung leben, vermieten gern ein Zimmer. Was muss man dabei beachten?

Hier die wichtigsten Fragen, beantwortet von Ulrich Ropertz (Deutscher Mieterbund).Was ist eine Wohngemeinschaft (WG)?Davon spricht man, wenn mehrere Personen (ohne eine Familie zu sein) in einer Wohnung leben.Wir wollen eine WG gründen. Reicht es, wenn nur einer den Mietvertrag unterschreibt?Ja. Unterschreibt nur ein Hauptmieter den Vertrag, ist er auch allein verantwortlich. Das gilt für die Zahlung von Miete und Nebenkosten sowie für Schönheitsreparaturen. Die Mitbewohner können mit Einverständnis des Vermieters Untermieter werden. Sie haben aber praktisch keinen eigenen Kündigungsschutz.Was passiert, wenn der Hauptmieter kündigt?Dann müssen auch die Untermieter raus, wenn sie sich nicht mit dem Vermieter auf einen neuen Vertrag einigen.Tipps, die Ärger vermeiden:Im Mietvertrag sollte stehen, dass die Wohnung an eine WG vermietet ist.Der Vertrag sollte die Anzahl der möglichen erlaubten Mitmieter enthalten.Gut ist auch die schriftliche Erlaubnis, dass für ausgezogene Bewohner andere einziehen dürfen.Können wir bei einer WG alle den Mietvertrag unterschreiben?Ja, auch das ist möglich. Unterschreiben alle, haften sie gemeinsam für Forderungen des Vermieters. Will der Vermieter kündigen, muss er das allen gegenüber tun. Auch die Mieter können nur gemeinsam kündigen.Kann auch jeder für sein Zimmer einen eigenen Mietvertrag abschließen?Ja. Das hat allerdings auch Nachteile. Sie haben keinen Einfluss darauf, wer Ihre Mitmieter sein werden.Vorsicht: Befinden sich die möblierten Einzelzimmer in der Wohnung des Vermieters, kann er bis zum 15. des Monats kündigen.Ich will ein Zimmer meiner Wohnung untervermieten. Muss der Vermieter das genehmigen?Ja. Der Mieter hat aber Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. Kostenreduzierung).Was kann passieren, wenn ich ein Zimmer weitervermiete, ohne auf die Untervermietung einen Anspruch zu haben?Dann darf der Vermieter das verbieten. Er kann sogar wegen Vertragsverletzung kündigen. Voraussetzung ist aber, dass der Vermieter den Mieter vorher abmahnt und der Mieter weiter untervermietet.Kann der Vermieter die Miete erhöhen, wenn ich ein Zimmer untervermiete?Nein, normalerweise nicht. Allerdings kann er die Vorauszahlungen für die Betriebskosten ändern und erhöhen, wenn die Kosten nach Personenzahl auf die Mieter im Haus verteilt werden.

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